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AGB & Ticketbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungstickets

Kryptoworld GmbH
Stand 3. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tickets und die Teilnahme an den von der Kryptoworld GmbH veranstalteten Krypto- und Bitcoin-Events, die über ihren selbst betriebenen Pretix-Ticketshop gebucht werden. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

(2) Veranstalter und Vertragspartner ist die Kryptoworld GmbH, Wilhelm-Schlombs-Allee 2, 50858 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Schlürscheid, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 122940, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE458039833. Kontakt für Buchungen, Übertragungsanfragen und Erstattungen: event@krypto-world.gmbh.

(3) Maßgeblich ist die bei der Bestellung einbezogene Fassung dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen unternehmerischer Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

§ 2 Teilnahme und Leistungsumfang

(1) Die Teilnahme ist ausschließlich Personen gestattet, die am Veranstaltungstag mindestens 18 Jahre alt sind. Natürliche Personen können Tickets nur als Volljährige bestellen. Bestellungen für andere Personen sind möglich; auch diese müssen am Veranstaltungstag mindestens 18 Jahre alt sein.

(2) Maßgeblich für Termin, Veranstaltungsort, Dauer, Ticketkategorie und enthaltene Leistungen ist die bei der Bestellung angezeigte Veranstaltungs- und Ticketbeschreibung. Angeboten werden je nach Veranstaltung Standard-, Premium- und VIP-Tickets. Catering und Vollverpflegung bei Premium-Tickets sowie Meet-and-Greet und After-Show bei VIP-Tickets gehören im jeweils beschriebenen Umfang zur gebuchten Leistung. Weitere Leistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich zugesagt werden.

(3) Ein Ticket berechtigt eine Person zur Teilnahme im gebuchten Umfang. Reise, Unterkunft und andere nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen sind nicht Bestandteil des Ticketvertrags.

§ 3 Bestellung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Veranstaltung im Ticketshop ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde wählt die Tickets, gibt die erforderlichen Bestelldaten ein und wählt ein angebotenes Zahlungsmittel. Vor dem Absenden kann er seine Angaben anhand der Bestellübersicht überprüfen und mit den vorgesehenen Funktionen berichtigen.

(2) Mit Betätigung der abschließenden, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der per E-Mail übermittelten Bestellbestätigung zustande, mit der die Kryptoworld GmbH die Buchung bestätigt. Diese Bestätigung kann automatisiert durch Pretix erfolgen. Eine Nachricht, die ausdrücklich nur den Eingang der Bestellung bestätigt, ist noch keine Annahme.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Bestellbestätigung enthält die Bestelldaten; die geltenden AGB werden spätestens mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa im E-Mail-Text oder als Anhang, bereitgestellt. Der Kunde sollte diese Unterlagen speichern. Ein dauerhaftes Kundenkonto oder eine zeitlich unbegrenzte Onlineabrufbarkeit wird nicht zugesagt.

(4) Der Kunde hat zutreffende Angaben und eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben. Änderungen oder Berichtigungen nach der Bestellung können über die in Pretix angebotenen Funktionen oder durch Kontaktaufnahme mit der Kryptoworld GmbH erfolgen. Eine Änderung von Teilnehmerdaten ersetzt nicht die nach § 7 erforderliche Zustimmung zu einer Ticketübertragung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gilt der bei der Bestellung angezeigte Gesamtpreis. Die Ticketpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Kryptoworld GmbH trägt die Gebühren der angebotenen Zahlungsabwicklung; dem Kunden werden keine zusätzlichen Zahlungsabwicklungsgebühren berechnet.

(2) Die Zahlung erfolgt über PayPal oder über die im Ticketshop angebotenen, durch Stripe abgewickelten Zahlungsmethoden. Welche einzelnen Zahlungsmethoden verfügbar sind, wird im Bestellprozess angezeigt. Zahlungen in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen werden nicht angeboten.

(3) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig, soweit im Bestellprozess nicht ausdrücklich eine spätere Zahlungsfrist angegeben ist. Die dort mitgeteilte Zahlungsfrist ist maßgeblich. Bei ausbleibender Zahlung richten sich die Rechte der Kryptoworld GmbH, insbesondere ein Rücktritt nach erforderlicher erfolgloser Fristsetzung, nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Rechnungen werden elektronisch über Pretix bereitgestellt und weisen die Umsatzsteuer aus. Die Freigabe des gültigen Tickets erfolgt nach erfolgreicher Zahlung.

§ 5 Tickets und Einlass

(1) Tickets werden elektronisch über Pretix bereitgestellt. Zum Einlass ist der lesbare QR-Code digital oder ausgedruckt vorzulegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiges, vollständig bezahltes Ticket.

(2) Jeder Ticket-QR-Code berechtigt nur eine Person zum erstmaligen Einlass. Beim erstmaligen Einlass ist der erste gültige Scan maßgeblich; Kopien desselben Codes begründen keine weiteren Teilnahmeberechtigungen. Ein etwaiger Wiedereinlass richtet sich nach der Organisation vor Ort und begründet keinen Anspruch einer weiteren Person auf Nutzung des Tickets.

(3) Der Kunde muss den QR-Code und den Zugang zu seiner Bestellung vor unbefugtem Zugriff schützen. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch soll er die Kryptoworld GmbH unverzüglich kontaktieren, damit eine Sperrung oder Neuausstellung geprüft werden kann. Technische Fehler beim Scan und streitige Mehrfachnutzungen werden vor Ort geprüft; gesetzliche Ansprüche und § 12 bleiben unberührt.

(4) Zur Prüfung des Mindestalters und, soweit erforderlich, einer genehmigten Ticketzuordnung kann ein geeigneter Ausweis verlangt werden. Personen unter 18 Jahren wird der Einlass verweigert.

§ 6 Stornierung und Widerrufsrecht

(1) Es besteht kein freiwilliges Stornierungs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht. Eine persönliche Verhinderung, etwa durch Krankheit oder geänderte Reisepläne, sowie die Nichtteilnahme begründen für sich allein keinen Anspruch auf Erstattung. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Minderungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

(2) § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB nimmt bestimmte Freizeitangebote vom gesetzlichen Widerrufsrecht aus, sofern deren Durchführung vertraglich an einen festgelegten Termin oder Zeitraum gebunden ist. Für Tickets zu Veranstaltungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, besteht daher auch bei einer Onlinebuchung kein 14-tägiges Widerrufsrecht.

(3) Für Veranstaltungen, die nicht unter diese gesetzliche Ausnahme fallen, wird ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Soweit ein solches Recht besteht, wird die dafür erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular gesondert bereitgestellt.

§ 7 Übertragung und Weiterverkauf

(1) Die Weitergabe oder Übertragung eines Tickets auf eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung der Kryptoworld GmbH. Die Anfrage ist unter Angabe der Bestellnummer an event@krypto-world.gmbh zu richten. Die Zustimmung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erteilt werden. Erforderliche Änderungen der Teilnehmerdaten sind entsprechend der Bestätigung vorzunehmen.

(2) Ein entgeltlicher Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Dies gilt auch für einen Verkauf zum ursprünglichen Ticketpreis. Eine unentgeltliche Weitergabe ist nur mit Zustimmung nach Absatz 1 zulässig.

(3) Bei einer nicht genehmigten Übertragung kann die Teilnahme der nicht berechtigten Person verweigert werden. Weitere Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Vertragsstrafe oder ein pauschaler Verfall sämtlicher Ansprüche wird nicht vereinbart.

§ 8 Änderungen des Programms

(1) Änderungen einzelner Referenten, der Reihenfolge von Programmpunkten oder der Räume innerhalb der angekündigten Veranstaltungsstätte sind bei einem sachlichen Grund zulässig, etwa bei Erkrankung eines Referenten oder aus notwendigen organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen. Die Änderungen müssen für den Kunden zumutbar sein; Gesamtcharakter und wesentlicher Leistungsumfang der gebuchten Veranstaltung müssen erhalten bleiben.

(2) Eine ausdrücklich als wesentliche Leistung zugesagte Leistung, insbesondere eine besondere VIP- oder Premium-Leistung, darf auf dieser Grundlage nicht ersatzlos entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden. Für wesentliche Änderungen gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Terminverlegungen richten sich nach § 9.

(3) Über erhebliche Änderungen informiert die Kryptoworld GmbH die Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden über die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.

§ 9 Absage und Terminverlegung

(1) Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, erstattet die Kryptoworld GmbH den gesamten gezahlten Ticketpreis einschließlich der gebuchten Zusatzleistungen. Ein Gutschein wird nur mit Zustimmung des Kunden anstelle einer Rückzahlung ausgegeben.

(2) Bei einer Terminverlegung kann der Kunde wählen, ob er den Ersatztermin annimmt oder die vollständige Erstattung des gezahlten Ticketpreises verlangt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zum Ersatztermin. Die Mitteilung über die Verlegung erläutert die Möglichkeiten zur Erklärung der Wahl; ein gesetzlicher Erstattungsanspruch wird nicht durch eine kurze Ausschlussfrist beschränkt.

(3) Erstattungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage beziehungsweise dem Zugang des Erstattungsverlangens bei einer Terminverlegung, veranlasst. Sie erfolgen grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Ist dies technisch nicht möglich, wird mit dem Kunden ein anderes geeignetes Verfahren abgestimmt. Für die Erstattung werden keine Gebühren berechnet.

(4) Bei einem vorzeitigen Abbruch oder einer nur teilweise erbrachten Veranstaltung richten sich Erstattungs- und sonstige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche auf Ersatz weiterer Kosten, etwa für Reise und Unterkunft, werden durch diese AGB nicht pauschal ausgeschlossen; für Schadensersatz gilt § 12.

§ 10 Außergewöhnliche Ereignisse

(1) Verhindern außergewöhnliche, trotz zumutbarer Maßnahmen nicht beherrschbare Ereignisse die Durchführung, etwa behördliche Veranstaltungsverbote, erhebliche Unwetter oder ein dadurch bedingter Ausfall der Veranstaltungsstätte, prüft die Kryptoworld GmbH nach Möglichkeit eine Terminverlegung. Ist eine Durchführung an einem Ersatztermin nicht möglich, wird die Veranstaltung abgesagt.

(2) Auch in diesen Fällen gelten die Wahl- und Erstattungsrechte nach § 9. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Verlegung, einen Gutschein oder den Verlust des Ticketpreises hinzunehmen. Gesetzliche Rechte und die Haftungsregelung des § 12 bleiben unberührt.

§ 11 Hausrecht und Verhalten

(1) Teilnehmer müssen die gesetzlichen Vorschriften, die vor Ort bekannt gegebenen angemessenen Haus- und Sicherheitsregeln sowie berechtigte Anweisungen des Veranstaltungspersonals beachten. Gewalt, Bedrohungen, Belästigungen, erhebliche Störungen des Veranstaltungsablaufs und Ticketmanipulation sind untersagt.

(2) Bei erheblichen Verstößen kann die Kryptoworld GmbH den Einlass verweigern oder Teilnehmer ausschließen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Soweit eine Abmahnung erfolgversprechend und angesichts der Schwere des Verstoßes zumutbar ist, erfolgt der Ausschluss erst nach erfolgloser Abmahnung. Bei einer akuten Gefahr oder besonders schwerwiegenden Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss möglich.

(3) Bei einem vom Teilnehmer schuldhaft verursachten, berechtigten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Anzurechnen sind jedoch ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung der frei gewordenen Leistung, soweit dies gesetzlich geboten ist. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei unberechtigtem Ausschluss, bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Die Kryptoworld GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie und sonstige zwingende gesetzliche Haftung.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kryptoworld GmbH im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche auf Rückzahlung des Ticketpreises oder Minderung werden durch diese Haftungsbegrenzung nicht eingeschränkt.

§ 13 Foto und Video sowie Datenschutz

(1) Während der Veranstaltung können die Kryptoworld GmbH und beauftragte Dienstleister Übersichts-, Publikums- und Veranstaltungsaufnahmen anfertigen. Gezielte Einzelporträts und Interviews mit Teilnehmern sind hiervon nicht erfasst.

(2) Diese AGB und die Teilnahme an der Veranstaltung stellen keine Einwilligung in die Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen dar. Die Anfertigung und jede Nutzung oder Veröffentlichung erfolgen nur auf einer jeweils tragfähigen gesetzlichen Rechtsgrundlage oder, soweit erforderlich, mit gesonderter Einwilligung. Persönlichkeitsrechte und berechtigte Interessen der abgebildeten Personen werden beachtet.

(3) Konkrete Zwecke, Rechtsgrundlagen, gegebenenfalls Veröffentlichungskanäle, Speicherdauer und Betroffenenrechte werden in gesonderten Datenschutzhinweisen mitgeteilt, die vor Ort zugänglich gemacht werden. Teilnehmer können sich mit Anliegen zu Aufnahmen an das Veranstaltungspersonal oder event@krypto-world.gmbh wenden. Gesetzliche Widerspruchs- und sonstige Datenschutzrechte bleiben unberührt.

(4) Informationen zur Verarbeitung von Bestell-, Zahlungs- und Teilnahmedaten, zum selbst betriebenen Pretix-System und zu den eingesetzten Zahlungsdienstleistern finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung des Ticketshops. Diese AGB ersetzen keine Datenschutzerklärung.

§ 14 Bildungsinhalte

(1) Die Veranstaltungen dienen der allgemeinen Bildung und Information zu Bitcoin und Kryptowährungen. Die Inhalte sind keine individuelle Anlage-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder Produktberatung. Eine Vermittlung von Finanzprodukten ist nicht Bestandteil der gebuchten Veranstaltungsleistung.

(2) Die Teilnahme begründet keine Zusage eines bestimmten Anlageergebnisses oder wirtschaftlichen Erfolgs. Aussagen zu Märkten, Technologien oder Entwicklungen können sich ändern. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach § 12.

§ 15 Recht Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit diese nach den gesetzlichen Kollisionsregeln nicht durch Rechtswahl entzogen werden dürfen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere wird gegenüber Verbrauchern kein ausschließlicher Gerichtsstand in Köln vereinbart.

(3) Die Kryptoworld GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen richten sich die Folgen nach § 306 BGB.

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